Am 27.3.2020 ist im Rahmen eines Sozialschutz-Paketes eine gravierende Gesetzesänderung eingetreten.
Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze wurde für das Jahr 2020 von vorher 6.300,00 EUR auf nunmehr 44.590,00 EUR heraufgesetzt.
Die Regelungen zum Hinzuverdienstdeckel finden im Jahr 2020 keine Anwendung.
Das bedeutet für Rentner, daß diese nun viel mehr neben ihrer Rente hinzuverdienen dürfen als vorher bis es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt.
Durch das neue Gesetz kommt für viele nun ein früherer Rentenbeginn in Frage. Lassen Sie sich dazu beraten, wenn Sie geplant haben, im Jahr 2020 in Rente zu gehen!
Im Jahr 2021 wird die Hinzuverdienstgrenze voraussichtlich wieder bei 6.300,00 EUR im Kalenderjahr liegen.