Kurz vor Weihnachten kommen gute Nachrichten genau richtig:
Die Regelung bezüglich einer höheren Hinzuverdienstgrenze neben der vorgezogenen Altersrente wurde für das Kalenderjahr 2021 verlängert.
Und noch besser: die Hinzuverdienstgrenze wurde sogar noch etwas angehoben. Neben der vollen vorgezogenen Altersrente dürfen im Kalenderjahr 2021 bis zu 46.060 EUR brutto hinzu verdient werden, ohne daß die Rente dadurch gekürzt würde.
Der Hinzuverdienstdeckel wird auch im Jahr 2021 nicht angewandt.
Wer schon eine Altersrente beziehen könnte, daneben aber Lust hat, weiter zu arbeiten, für den ist diese Regelung sehr interessant, um“doppelte Einnahmen“ zu haben.
Eine Beratung ist vor der Rentenantragstellung aber in jedem Fall sinnvoll, um eventuell daraus resultierende negative Folgen vorher abwägen zu können.