Beim Abzug der Krankenkassenbeiträge ist bei Betriebsrenten und Leistungen aus Direktversicherungen ab dem 1.1.2021 ein höherer Freibetrag zu berücksichtigen, nämlich monatlich 164,50 EUR (vorher vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 waren es 159,25 EUR). Für Pflegeversicherungsbeiträge gilt der Freibetrag nach wie vor nicht.
Nicht jeder Bezieher einer Betriebsrentne oder einer Leistung aus einer Direktversicherung wird jedoch von dieser Erhöhung des Freibetrags profitieren, da viele Krankenkassen zum 1.1.2021 den Zusatzbeitrag erhöht haben, so daß „unterm Strich“ nicht unbedingt weniger Beiträge zu zahlen sind.