Geplant ist, daß das Ende der Zurechnungszeit weiter angehoben wird.
Was ist eine Zurechnungszeit? Die Zurechnungszeit wird bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente zusätzlich zu den vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es wird also so getan, als hätte der Versicherte schon länger gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt, als dies tatsächlich der Fall ist. Dies führt bei frühzeitigem Eintritt einer Erwerbsminderung zu einer Steigerung der Rentenhöhe und soll Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten teilweise ausgleichen. Je später das Ende der Zurechnungszeit ist, desto größer ist im allgemeinen die Rentensteigerung. Das Ende der Zurechnungszeit wurde in den letzten Jahren schon mehrmals schrittweise angehoben.
Neu: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 soll das Ende der Zurechnungszeit auf das 65. Lebensjahr + 8 Kalendermonate ausgedehnt werden, bei einem Rentenbeginn ab dem 1.1.2020 schrittweise sogar noch weiter (von vorher beim Rentenbeginn im Jahr 2018: 62 Jahre + 3 Kalendermonate).
Leider soll diese Regelung nur für Neurentner gelten, die den Beginn ihrer Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 1.1.2019 haben werden.