Ab Januar 2019 gibt es eine erfreuliche Beitragsentlastung für Rentner beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Bisher mußte der Zusatzbeitrag vom Rentner vollständig allein getragen werden. Der Beitrag von durchschnittlich 1,1 % der Rente wurde gleich von der Rente abgezogen.
Zum 1.1.2019 wird die Beitragsparität eingeführt. Das bedeutet, daß der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger übernommen wird. Der Rentner selbst zahlt nur noch die andere Hälfte des Zusatzbeitrags von seiner Rente. Dadurch wird der Rentner um ca. 0,5 % entlastet.