Hinzuverdienst neben der Altersrente

Neben der Altersrente kann mittlerweile unbegrenzt Hinzuverdienst erzielt werden.

Das macht es sehr interessant, die Rente zu beziehen und nebenher noch zu arbeiten.

Dabei gibt es aber einige wichtige Punkte zu beachten, die ich Ihnen gern genau erkläre, wenn Sie mich beauftragen.

Hinzuverdienstgrenze 2022 angehoben

Gute Nachrichten gibt es für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente: Die Hinzuverdienstgrenze wird auch für das Kalenderjahr 2022 angehoben, nachdem auch schon für die Jahre 2020 und 2021 eine Anhebung erfolgt war.

Für das Kalenderjahr 2022  liegt die Hinzuverdienstgrenze neben der vorgezogenen vollen Altersrente bei 46.060,00 EUR brutto.

Diese Regelung ist finanziell höchst interessant für jemanden, der schon eine vorgezogene Altersrente beziehen kann. Rente und Tätigkeit können häufig prima miteinander kombiniert werden und es werden Einnahmen aus der Rente und der Tätigkeit nebeneinander erzielt.

Ob diese Kombination bei Ihnen persönlich möglich und sinnvoll ist, prüfe ich im Rahmen einer Mandatierung gern für Sie.

Neue Hinzuverdienstgrenze 2021

Kurz vor Weihnachten kommen gute Nachrichten genau richtig:

Die Regelung bezüglich einer höheren Hinzuverdienstgrenze neben der vorgezogenen Altersrente wurde für das Kalenderjahr 2021 verlängert.

Und noch besser: die Hinzuverdienstgrenze wurde sogar noch etwas angehoben. Neben der vollen vorgezogenen Altersrente dürfen im Kalenderjahr 2021 bis zu 46.060 EUR brutto hinzu verdient werden, ohne daß die Rente dadurch gekürzt würde.

Der Hinzuverdienstdeckel wird auch im Jahr 2021 nicht angewandt.

Wer schon eine Altersrente beziehen könnte, daneben aber Lust hat, weiter zu arbeiten, für den ist diese Regelung sehr interessant, um“doppelte Einnahmen“ zu haben.

Eine Beratung ist vor der Rentenantragstellung aber in jedem Fall sinnvoll, um eventuell daraus resultierende negative Folgen vorher abwägen zu können.

 

Hinzuverdienstgrenze 2020 angepasst

Am 27.3.2020 ist im Rahmen eines Sozialschutz-Paketes eine gravierende Gesetzesänderung eingetreten.

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze wurde für das Jahr 2020 von vorher 6.300,00 EUR auf nunmehr 44.590,00 EUR heraufgesetzt.

Die Regelungen zum Hinzuverdienstdeckel finden im Jahr 2020 keine Anwendung.

Das bedeutet für Rentner, daß diese nun viel mehr neben ihrer Rente hinzuverdienen dürfen als vorher bis es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt.

Durch das neue Gesetz kommt für viele nun ein früherer Rentenbeginn in Frage. Lassen Sie sich dazu beraten, wenn Sie geplant haben, im Jahr 2020 in Rente zu gehen!

Im Jahr 2021 wird die Hinzuverdienstgrenze voraussichtlich wieder bei 6.300,00 EUR im Kalenderjahr liegen.